PKW – B Klassen Fahrzeug:Bemerkung:Mindestalter:Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) mit:zG max. 3.500 kgmax. 8 Personen außer dem FahrerAnhängerregelungAnhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubtAnhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kgEinschluss: AM, LWegfall der Bestimmung “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs” bei der Anhängerregelung 18 Jahre17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:zG des Anhängers über 750 kgzG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg,aber max. 4.250 kgwird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteiltkeine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich18 Jahre17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kgVorbesitz: Bpraktische Prüfung erforderlich, aber keine theoretische18 Jahre17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)zG = zulässige GesamtmassebbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit