LKW – C Klassen Fahrzeug:Bemerkung:Mindestalter:Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) mit:zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kgmax. 8 Personen außer dem FahrerAnhänger bis 750 kg zGVorbesitz: B18 JahreKfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:zG Anhänger über 750 kgzG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kgKfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:zG Anhänger über 3.500 kgzG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kgVorbesitz: C1Wegfall der Bestimmung “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs”18 JahreKfz (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) mit:zG über 3.500 kgmax. 8 Personen außer dem FahrerAnhänger bis 750 kg zGVorbesitz: BEinschluss: C121 Jahre18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen Berufsausbildung”Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:zG Anhänger über 750 kgVorbesitz: CEinschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D21 Jahre18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen Berufsausbildung”zG = zulässige GesamtmassebbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit