Motorrad – A Klassen Fahrzeug:Bemerkung:Mindestalter:Zweirädrige Kleinkrafträder mit:bbH max. 45 km/hHubraum max. 50 cm³ bei VerbrennungsmotorLeistung max. 4 kW bei ElektromotorDreirädrige Kleinkrafträder mit:bbH max. 45 km/hHubraum max. 50 cm³ bei FremdzündungsmotorenLeistung max. 4 kW bei Diesel- / ElektromotorVierrädrige Leicht-Kfz mit:bbH max. 45 km/hHubraum max. 50 cm³ bei FremdzündungsmotorenLeistung max. 4 kW bei Diesel- / ElektromotorLeermasse max. 350 kgEinschluss: KeineZusammenfassung der „alten“ Klassen M und S16 JahreKrafträder mit:Hubraum max. 125 cm³Leistung max. 11 kWVerhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/kgDreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)oder bbH über 45 km/hLeistung max. 15 kW Einschluss: AM Geschwindigkeitsbeschränkug von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt16 JahreKrafträder mit:Leistung max. 35 kWVerhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kgBei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlichEinschluss: AM, A118 JahreKrafträder mit:Hubraum über 50 cm³ oderbbH über 45 km/hDreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kWDreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oderbbH über 45 km/hLeistung über 15 kWBei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlichEinschluss: AM, A1, A220 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“21 Jahre für Trikes24 Jahre für Krafträder beim DirekterwerbzG = zulässige GesamtmassebbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit